Weitere Entscheidung unten: KG, 22.10.1996

Rechtsprechung
   BayObLG, 10.10.1996 - 2Z BR 102/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,4268
BayObLG, 10.10.1996 - 2Z BR 102/96 (https://dejure.org/1996,4268)
BayObLG, Entscheidung vom 10.10.1996 - 2Z BR 102/96 (https://dejure.org/1996,4268)
BayObLG, Entscheidung vom 10. Oktober 1996 - 2Z BR 102/96 (https://dejure.org/1996,4268)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1996,4268) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Deutsches Notarinstitut

    GBO §§ 18, 27
    Zustimmung des Grundstückseigentümers zur Grundschuldlöschung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GBO § 18 Abs. 1 S. 1 § 27
    Zulässiger Inhalt einer Zwischenverfügung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • LG Würzburg - 3 T 1219/96
  • BayObLG, 10.10.1996 - 2Z BR 102/96

Papierfundstellen

  • DNotZ 1997, 324
  • Rpfleger 1997, 154
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (1)

  • BayObLG, 17.01.1990 - BReg. 2 Z 1/90

    Zwischenverfügung; Heilung; Mangel; Eintragungsantrag; Personenmehrheit;

    Auszug aus BayObLG, 10.10.1996 - 2Z BR 102/96
    Liegt die Bewilligung des unmittelbar Betroffenen vor, kann durch Zwischenverfügung aufgegeben werden, die fehlende Eintragungsbewilligung des nur mittelbar Betroffenen beizubringen (BayObLGZ 1990, 6/8; Demharter GBO 21.Aufl. § 18 Rn. 12).
  • BGH, 12.10.2017 - V ZB 131/16

    Grundbuchsache: Nachweis für die Befugnis des Antragstellers zur Abgabe der

    Nach in Rechtsprechung und Literatur einhelliger und zutreffender Auffassung kann jedoch die Bewilligung bzw. Zustimmung nur mittelbar in ihren Rechten Betroffener Gegenstand einer Zwischenverfügung sein (vgl. BayObLG, BayObLGZ 1990, 6, 8; BayObLG, Rpfleger 1997, 154; OLG Zweibrücken, MittBayNot 1999, 564; OLG Hamm, FGPrax 2002, 146, 147; Demharter, GBO, 30. Aufl., § 18 Rn. 12; KEHE/Volmer, Grundbuchrecht, 7. Aufl., § 18 Rn. 26; Meikel/Böttcher, GBO, 11. Aufl., § 18 Rn. 87).

    Liegt - wie hier - dem Grundbuchamt die Löschungsbewilligung des von der Löschung unmittelbar betroffenen Grundpfandrechtsgläubigers vor, kann daher die Beibringung der noch fehlenden Zustimmung des nur mittelbar betroffenen Grundstückseigentümers durch Zwischenverfügung aufgegeben werden (vgl. BayObLG, Rpfleger 1997, 154; OLG Zweibrücken, MittBayNot 1999, 564; Demharter, GBO, 30. Aufl., § 27 Rn. 14; Meikel/Böttcher, GBO, 11. Aufl., § 27 Rn. 113).

  • BGH, 09.06.2016 - V ZB 61/15

    Änderung einer im Erbbaugrundbuch eingetragenen Sicherungsvormerkung in eine

    Mit ihr kann dem Antragsteller aufgegeben werden, die Bewilligungen der von der einzutragenden Rechtsänderung mittelbar betroffenen Inhaber anderer Rechte beizubringen (vgl. BayObLGZ 1990, 6, 8 und BayObLG, DNotZ 1997, 324).
  • OLG Frankfurt, 05.01.2012 - 20 W 162/11

    Grundbuch: Erforderlichkeit einer Eigentümerzustimmung trotz Dereliktion

    Da die Bewilligung der Gläubigerin als unmittelbar Betroffener vorliegt, konnte die Vorlegung der zu ersetzenden Zustimmung des Eigentümers als mittelbar Betroffenem im Wege der Zwischenverfügung aufgegeben werden (vgl. Demharter, a.a.O., § 18 Rn. 12; BayObLG Rpfleger 1997, 154; OLG Zweibrücken Rpfleger 1999, 533), da eine sofortige Antragszurückweisung insoweit nicht geboten war.
  • OLG Köln, 02.04.2014 - 2 Wx 91/14

    Verfahren des Grundbuchamts bei Fehlen der Bewilligung des Eigentümers zur

    Liegt hingegen die Bewilligung des unmittelbar Betroffenen vor, kann durch Zwischenverfügung aufgegeben werden, die fehlende Eintragungsbewilligung des nur mittelbar Betroffenen beizubringen; dies gilt insbesondere auch dann, wenn - wie hier - der Grundpfandrechtsgläubiger die Löschung einer Grundschuld bewilligt hat, es aber nach Auffassung des Grundbuchamtes an der Zustimmung des Eigentümers fehlt (BayObLG, RPfleger 1997, 154; OLG Zweibrücken, RPfleger 1999, 533; Demharter, a.a.O., § 28 Rdn. 12).
  • OLG Zweibrücken, 23.06.1999 - 3 W 94/99

    Zustimmung des Grundstückseigentümers zur Löschung eines Grundpfandrechts

    Im Ausgangspunkt zutreffend ist das Landgericht davon ausgegangen, dass dann, wenn wie im hier vorliegenden Fall die Bewilligung des Gläubigers als unmittelbar Betroffener bereits vorliegt, die fehlende Zustimmung des Grundstückseigentümers zur Löschung eines Grundpfandrechts ein Eintragungshindernis darstellt, dessen Beseitigung im Wege der Zwischenverfügung aufgegeben werden kann (vgl. dazu BayObLG DNotZ 1997, 324 [= MittBayNot 1997, 37 ]; Demharter, GBO 22. Aufl. § 18 Rdnr. 12, jeweils m.w.N.).
  • OLG Zweibrücken, 30.04.1998 - 3 W 97/98

    Unvollständige Eigentümerzustimmung

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • OLG Hamm, 21.01.2002 - 15 W 413/01

    Anfechtung einer Zwischenverfügung

    Die Rechtsprechung hat diesen den Erlaß einer Zwischenverfügung ausschließenden Grund jedoch auf die Fälle beschränkt, in denen die Bewilligung des von der Eintragung unmittelbar Betroffenen fehlt, während die Bewilligung nur mittelbar in ihren Rechten Betroffener Gegenstand einer Zwischenverfügung sein kann (BayObLGZ 1990, 6, 8, Rpfleger 1997, 154; Demharter, a. a. O., § 18, Rdnr. 12).
  • KG, 14.09.2010 - 1 W 380/10

    Vertretung einer GbR im Grundbuchverfahren: Erteilung einer Löschungszustimmung

    Die Beibringung der Genehmigung kann, wie die Zustimmung selbst (vgl. BayObLG, DNotZ 1997, 324), durch Zwischenverfügung aufgegeben werden.
  • OLG Nürnberg, 14.05.2012 - 15 W 545/12

    Grundbuchverfahren: Zulässigkeit einer Zwischenverfügung; Anforderungen an den

    Mit einer Zwischenverfügung kann deshalb aufgegeben werden, die fehlende Zustimmung eines mittelbar Betroffenen - wie die des Grundstückseigentümers zur Löschung einer Grundschuld - beizubringen (BayObLG NJW-RR 2004, 1533; BayObLG Rpfleger 1997, 154; OLG Zweibrücken Rpfleger 1999, 533).
  • OLG Naumburg, 04.03.2015 - 12 Wx 49/14

    Grundbuchsache: Zeitpunkt einer Zustimmungserklärung des Grundstückseigentümers

    Liegt die Löschungsbewilligung des Grundpfandrechtsgläubigers - wie hier - vor, kann die Beibringung der fehlenden Zustimmung des Eigentümers durch Zwischenverfügung nach § 18 GBO aufgegeben werden (z. B. BayObLG MittBayNot 1997, 37; OLG Hamm FamRZ 2014, 1326; Demharter, Grundbuchordnung, Rdn. 14 zu § 27 GBO).
  • OLG Köln, 29.04.2013 - 2 Wx 77/13

    Wirksamkeit einer unter Verstoß gegen das Verbot des Selbstkontrahierens nach

  • OLG Zweibrücken, 12.03.2012 - 3 W 110/11

    Grundbuchverfahren: Klarheit und Bestimmtheit einer im Voraus erklärten

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   KG, 22.10.1996 - 1 W 2369/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,6882
KG, 22.10.1996 - 1 W 2369/96 (https://dejure.org/1996,6882)
KG, Entscheidung vom 22.10.1996 - 1 W 2369/96 (https://dejure.org/1996,6882)
KG, Entscheidung vom 22. Oktober 1996 - 1 W 2369/96 (https://dejure.org/1996,6882)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1996,6882) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • Rpfleger 1997, 154
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...

  • OLG Hamm, 17.03.2011 - 15 W 706/10

    Zulässigkeit der Beschwerde des Vollstreckungsgerichts gegen eine die Ablehnung

    Dabei hat das Grundbuchamt nur die förmlichen Voraussetzungen des gestellten Eintragungsersuchens, nicht aber dessen sachliche Richtigkeit zu überprüfen; für die sachliche Richtigkeit des Ersuchens trägt allein die ersuchende Behörde die Verantwortung; eine Ausnahme gilt nur dann, wenn das Grundbuchamt mit Sicherheit weiß, dass das Grundbuch mit der Eintragung unrichtig werden würde (Senat Rpfleger 1978, 374 und FGPrax 1996, 89; OLG Frankfurt a.M. Rpfleger 1974, 436 und FGPrax 2003, 197; BayObLG Rpfleger 1986, 129; KG Rpfleger 1997, 154 und FGPrax 2003, 56; Demharter GBO, 27. Aufl., § 38, Rn. 73 f.; Herrmann in Kuntze/Ertl/Herrmann/Eickmann, Grundbuchrecht, 6. Aufl., § 38 GBO, Rn. 79; Stöber ZVG, 19. Aufl., § 130, Anm. 2.15).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht